Die Energie-Einspar-Verordnung, EnEV 2009, forderte bis Ende des Jahres eine Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn der Dachboden nicht beheizt und nicht begehbar ist. Denn die geforderte gedämmte Gebäudehülle umschließt den gesamten beheizten Wohnraum. Mehr zu den Möglichkeiten und den Pflichten auch 2012 erfahren Sie hier.

Das Dach oder die oberste Geschossdecke dämmen wird Pflicht.

Das Dach oder die oberste Geschossdecke dämmen wird Pflicht.

Bei einem unbeheizten Dachboden empfiehlt es sich nicht nur, die Decke des obersten Geschosses zu isolieren, es ist seit Ende 2011 sogar Pflicht. Mehr noch, ab 2012 fordert die EnEV 2009 sogar die Isolation begehbarer Geschossdecken. Ist der Dachraum nicht zugänglich, um eine Dämmung anzubringen, dann ist es notwendig, mit einer Einblasdämmung zu arbeiten. Diese kann aus recyceltem Papier, Zellulose oder auch Schafswolle bestehen. Eine Dämmung der Decke von unten würde indes die Raumhöhe einschränken. Ist die Raumhöhe hoch genug – etwa im Altbau – dann ist diese Form der Dämmung eine kostengünstige Alternative.

Ist das Dach noch nicht gedämmt, der Raum im Dachgeschoss aber genutzt, lohnt sich vielleicht jetzt, und im Zuge der sogenannten Nachrüstpflicht nach EnEV 2009, die Wärmedämmung des Dachs. Allerdings belaufen sich die Kosten einer möglichen Aufsparren-Dämmung auf ab 120 € pro Quadratmeter. Wird der Dachboden nicht genutzt, genügt die bedeutend günstigere Dämmung der oberen Geschossdecke. Ist diese durch den Dachboden erreichbar, wird die oberste Geschossdecke von oben gedämmt. Die Kosten für die Dämmung der obersten Geschossdecke starten bei 20 – 35 €/m² und können, je nach Aufwand und Material liegen die Kosten für die Dämmung der oberen Geschossdecke schnell auch bei bis zu 80 €/m².

Die Nachrüstpflicht gemäß EnEV 2009

Die Dämmung der obersten Geschossdecke gehört übrigens zu den so genannten 'Nachrüstpflichten' laut EnEV 2009. Demnach müssen Hausbesitzer die oberste Geschossdecke dämmen, wenn sie ungedämmt und 'nicht begehbar' ist. Das heißt, wenn der Raum unterm Dach nur ein niedriger Speicher ist. Ausnahmen gelten nur, wenn es sich um selbst genutzte Ein- bis Zweifamilienhäuser handelt. Doch: Achtung bei Verkauf. Denn dann ist der neue Eigentümer dazu verpflichtet, die Geschossdecke bis maximal zwei Jahre nach dem Kauf zu dämmen. Oder der Verkäufer muss zum Verkauf noch einmal tief in die Tasche greifen.

Grundsätzlich gilt: Wer sein Dach oder die obere Geschossdecke dämmt, spart auch eine Menge an Energiekosten. Das macht die Nachrüstpflicht nicht nur für den Hausbesitzer auf Dauer rentabel. Denn auch die Umwelt profitiert von der Maßnahme.

Es gibt Alternativen, Ausnahmen und weitere Lösungen

Doch, es trifft nicht jeden Hausbesitzer. Welche Ausnahmen es gibt, was für Möglichkeiten es sonst noch gibt und was die Dämmung der obersten ersetzen kann, lesen Sie unter Was tun mit der Plficht, die oberste Geschossdecke zu dämmen?


Quelle: www.energiesparen-im-haushalt.de


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Kommentare

  • Rosinsky 07.12.2011 19:36 Uhr
    danke

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