Ob neue Couch, gemütliches Sofa oder frisch verlegter Teppichboden: Oft stinken die neuen Möbel so richtig zum Himmel. Die unangenehmen Gerüche lassen sich nicht immer vermeiden und sind nicht immer gefährlich. Aber manche Möbel und Bodenbeläge gasen gesundheitlich bedenkliche Stoffe aus.

Möbel und Textilien die streng riechen, enthalten oft Schadstoffe.

Möbel, Heimtextilien und Co., die bereits im Möbelhaus streng riechen, sind meist mit Schadstoffen belastet. (c) Fotolia

Diese unangenehm riechenden Stoffe können gesundheitsschädlich sein und sogar Benommenheit, Schleimhautreizungen, Unruhe oder Allergien verursachen. Wer auch nach zwei bis vier Wochen noch Gerüche in der Nase hat, der kann das als Hinweis auf eine zu starke Belastung mit gesundheitsschädlichen Stoffen nehmen.

Durch Aufmerksamkeit beim Kauf lassen sich spätere Gesundheitsschäden oft vermeiden.

  • Wer garantiert schadstoffarme Tische, Betten, Heimtextilien oder Fußbodenbeläge haben möchte, sollte im Handel auf Produkte achten, die mit anerkannten Umweltzeichen wie dem «Blauen Engel» oder dem «Goldenen M» gekennzeichnet sind. Gerade Bodenbeläge mit Zertifizierung mit dem «Blauen Engel» gibt es erst seit Kurzem.
  • Beim Kauf von Möbeln und Teppichen sollten Kunden sich stets auch auf die eigene Nase verlassen. Denn bei einem Teppichboden, der bereits im Laden stinkt, wird ein Käufer höchst wahrscheinlich auch zuhause die Nase rümpfen.
  • Stark riechende Ausdünstungen, die länger als vier Wochen anhalten, machen eine Reklamation möglich. Denn diese Ausdünstungen gelten auch als Mangel, wenn sie durch giftige Stoffe verursacht werden. Diese dürfen jedoch gar nicht oder nur in geringer Konzentration in Möbeln und Fußbodenbeläge enthalten sein. Kunden sollten sich mit einem solchen Verdacht – erst recht, wenn sie Symptome bemerken - an den Händler wenden und um Abhilfe bzw. Umtausch bitten.
  • Bestreitet ein Händler die Ausdünstungen und damit Fehlerhaftigkeit der Ware, müssen Kunden die vermutete Schädlichkeit nachweisen. Entsprechende Gutachten, die von anerkannten Sachverständigen oder Schadstoff-Messinstituten erstellt werden, sind jedoch aufwändig und teuer. Außerdem ist nicht sicher, dass diese Expertisen in einem Gerichtsverfahren verwertbar sind.
  • Auf keinen Fall sollten üble Gerüche von Möbeln, Teppichen & Co. mit Duftstoffen bekämpft werden. Denn auch natürliche Duftsprays können gesundheitlich bedenkliche Stoffe wie Terpene enthalten, die zum Beispiel Allergien auslösen können.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW, Text: Jürgen Rösemeier
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