In der bergigen Schweiz schon lange ein Renner, erobern auch bei uns die elektrisch unterstützten Fahrräder den Markt. Wie funktionieren die Elektroräder und welche Vorteile bieten sie gegenüber dem normalen Drahtesel? Erfahren Sie hier, wie E-Bikes jung und alt das Rad fahren erleichtern.
Mit einem Elektro-Fahrrad sind Sie in der Freizeit und auf dem Arbeitsweg umweltfreundlich unterwegs.
Das Rad mit der motorisierten Unterstützung hat sich längst von seinem Reha-Image gelöst und spricht nicht mehr nur ältere oder kranke Menschen an. Auch wenn diese wirklich von dieser Fortbewegungsart gesundheitlich profitieren. Denn der Anreiz, sich gesund zu bewegen ist mit dem E-Bike einfacher. Doch auch wer in einer hügeligen Umgebung wohnt oder täglich kleine Kinder im Fahrradanhänger chauffiert, ist mit einem Elektro-Bike gut beraten. Schweißfrei die kurze Strecke durch die Stadt ins Büro? Auch das ist heute mit den E-Bikes möglich. Denn Fahrradfahren mit Akkuhilfe ist auch in flacheren Regionen eine interessante, nachhaltige Option.
Die Elektro-Fahrräder unterscheiden sich von den herkömmlichen Fahrrädern durch einen zusätzlichen Elektromotor als Trethilfe. Es gilt zwischen Fahrrädern mit limitierter und solchen mit unlimitierter Tretunterstützung zu unterscheiden. Ist die Tretunterstützung begrenzt, bedeutet das, dass der Elektromotor nur anspringt, wenn in die Pedale getreten wird. Mit diesem Typ sind also trotzdem die eigenen Beinmuskeln gefordert. Dabei darf die Geschwindigkeit von 25 km/h aber nicht überschritten werden, ansonsten schaltet sich der Motor wieder aus. Bei diesem Elektro-Fahrrad liegt die Höchstleistung des Motors bei 250 W und es wird in Deutschland Pedelec genannt. Das Kofferwort steht für Pedal Electric Cycle. Das Pedelec gilt offiziell als Fahrrad und benötigt daher kein Versicherungskennzeichen.
Erst für die stärker motorisierten Modelle, die landläufig dann nur E-Bikes genannt werden und bis zu 45 Km/h schnell sind, genügt der Mofaführerschein beziehungsweise jener der Klasse M. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, benötigt keinen zusätzlichen Führerschein. Das Tragen eines Helms ist bei Pedelec keine Vorschrift, ist aber natürlich wie auch bei den normalen Fahrrädern zur eigenen Sicherheit des Fahrers empfohlen. Die stärkeren E-Bikes gelten zwar als Kleinkraftrad, die Rechtschutzversicherung schreibt aber keine Helmpflicht vor. E-Bikes die bis 45 Km/h fahren können, haben im Gegensatz zu den Pedelecs eine unbegrenzte Tretunterstützung.
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