Kachelöfen sind technische Hochleistungsanlagen und müssen deshalb, wie beispielsweise Autos, regelmäßig auf Herz und Nieren geprüft werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Heizeffizienz, Verbrennungsqualität und die Abgaswerte auf optimalem Niveau bleiben. Erfüllen die Feuerstätten die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht, werden sie im schlimmsten Fall außer Betrieb genommen.
Alte Kachelöfen stoßen 6-fache Menge an Feinstaub im Vergleich zu modernen Anlagen aus
©kachelofenwelt.de
Experten stellten fest: Die rund 2,2 Millionen Einzelfeuerungsanlagen, die zwischen 1976 und 1985 aufgestellt wurden, produzieren fast zweieinhalb Mal so viel Feinstaub, wie die ca. 5,5 Millionen Anlagen, die zwischen 1996 und 2005 in Betrieb gingen. Deshalb sind seit März 2010 neue Emissionsgrenzwerte in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt. Die Einhaltung der vorgeschrieben Grenzwerte muss bis Ende 2013 nachgewiesen oder die Kachelöfen müssen ab 2015 bis 2025 nachgerüstet, ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden.
Diese Regelung gilt nicht für viele Kachelöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und handgemauerte Grundöfen, sowie offene Kamine, die vor 1950 errichtet wurden. Dennoch macht ein Check-Up bei diesen Ofen-Typen Sinn. Es ist möglich, dass Schamottsteine brechen oder sich Risse bilden. Dies ist auf die hohen Temperaturen, während des Brennvorgangs zurückzuführen. Verheerende Folgen können diese defekten Steine auslösen.
Das Gehäuse des Kamins kann durch die erhöhten Temperaturen beschädigen und für akute Brandgefahr sorgen.
Offene Kamine dürfen nur noch „gelegentlich“ benutzt werden
Laut BImSchV dürfen offene Kamine nur noch gelegentlich betrieben werden. Deshalb empfiehlt sich die Umrüstung zum Heizkamin. Diese bieten eine bessere Heizleistung, mehr Sicherheit und Komfort. Durch großzügige Sichtscheiben ändert sich nicht einmal der Blick auf die Flammen.
Quelle: kachelofenwelt.de
Text: Florian Treder

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